Rechtsinformationen Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegewesen
Die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegewesen tritt am 16. März 2022 im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Prävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Kraft.
Wer genau betroffen ist und was das im Einzelnen bedeutet erfahren Sie unter folgenden Informationen: