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JURCALL – Häufige Fragen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu JURCALL.

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Dienstleistungen über JURCALL

Damit Ihr Rechtsproblem möglichst schnell und unkompliziert gelöst werden kann, vermittelt JURCALL verschiedene Dienstleistungen, die von unabhängigen Dienstleistern erbracht werden.

Welche Dienstleistungen zur Verfügung stehen, finden Sie hier

Wer kann JURCALL nutzen?
Alle über Ihren aktiven Rechtsschutzversicherungsvertrag bei der NRV versicherten Personen.
Sobald Sie einen aktiven Rechtsschutzversicherungsvertrag bei der NRV haben. Für diese Dienstleistungen gelten keine Wartezeiten.
Für Sie als Kunde der NRV werden die Kosten der vermittelten Dienstleistungen immer übernommen.

Grundsätzlich belasten die vermittelten Dienstleistungen Ihren NRV-Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht. Lediglich bei der Onlineberatung werden die Kosten im Rahmen eines Schadenfalls berücksichtigt.

Die Dienstleistungen können Sie grundsätzlich uneingeschränkt in Anspruch nehmen und unabhängig davon, ob Ihr Rechtsproblem im bestehenden NRV-Rechtsschutzversicherungsvertrag versichert ist oder nicht.

Ausgenommen hiervon ist lediglich die Onlineberatung („Link“). Bei bestimmten Dienstleistungen behält sich JURCALL im Einzelfall vor, die Vermittlung der Dienstleistung abzulehnen, sofern sich der Vorgang z.B. auf Grund des Umfangs oder der Komplexität nicht eignet. Sie werden dann entsprechend informiert.

Ist eine weiterführende juristische Unterstützung notwendig, übernimmt auf Wunsch ein spezialisierter Rechtsanwalt Ihre Rechtsvertretung. Selbstverständlich bleibt Ihr Recht auf freie Anwaltswahl davon unberührt!

Bitte setzen Sie sich vorab mit der NRV Leistungsabteilung zur Prüfung Ihres Versicherungsschutzes in Verbindung.

Es gibt versicherte, nicht versicherte, aber auch nicht versicherbare Risiken. Um sicherzugehen, dass keine unerwarteten Kosten auf Sie zukommen, empfiehlt es sich, eine Kostenzusage direkt bei der NRV vor der Beauftragung Ihres Anwaltes zu erfragen. Telefonisch, per E-Mail, Fax oder per Post.

Dabei erfahren Sie auch, ob für Ihren Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, die bei der Beauftragung des Anwaltes ggf. von Ihnen getragen werden muss.

Allgemeine Hinweise zu den Dienstleistungen

JURCALL vermittelt die angebotenen Dienstleistungen, die von unabhängigen Dienstleistern erbracht werden.

Aus diesem Grund übernimmt JURCALL keine Haftung im Zusammenhang mit einer Nicht- oder Schlechterfüllung der Dienstleistung. Für die Leistungen und deren Inhalt ist allein der Dienstleister verantwortlich.

JURCALL ist berechtigt Dienstleistungen auch ohne vorherige Information generell oder teilweise einzustellen und die Dienstleister zu wechseln.

Sie möchten einen Termin vereinbaren?

Kein Problem, hier geht’s direkt zum Rückruf-Service!

JURCALL – die Chatberatung für Kunden der NRV

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