JURCALL – Häufige Fragen
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu JURCALL.
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Hier hilft man Ihnen gerne weiter: JURCALL Kontakt
Dienstleistungen über JURCALL
Damit Ihr Rechtsproblem möglichst schnell und unkompliziert gelöst werden kann, vermittelt JURCALL verschiedene Dienstleistungen, die von unabhängigen Dienstleistern erbracht werden.
Welche Dienstleistungen zur Verfügung stehen, finden Sie hier
Wer kann JURCALL nutzen?
Ab wann kann ich die Dienstleistungen über JURCALL in Anspruch nehmen?
Was kosten mich die Dienstleistungen über JURCALL?
Hat die Nutzung der vermittelten Dienstleistungen über JURCALL Einfluss auf meinen NRV-Rechtsschutzversicherungsvertrag?
Grundsätzlich belasten die vermittelten Dienstleistungen Ihren NRV-Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht. Lediglich bei der Onlineberatung werden die Kosten im Rahmen eines Schadenfalls berücksichtigt.
Kann ich alle Dienstleistungen über JURCALL uneingeschränkt in Anspruch nehmen?
Die Dienstleistungen können Sie grundsätzlich uneingeschränkt in Anspruch nehmen und unabhängig davon, ob Ihr Rechtsproblem im bestehenden NRV-Rechtsschutzversicherungsvertrag versichert ist oder nicht.
Ausgenommen hiervon ist lediglich die Onlineberatung. Bei bestimmten Dienstleistungen behält sich JURCALL im Einzelfall vor, die Vermittlung der Dienstleistung abzulehnen, sofern sich der Vorgang z.B. auf Grund des Umfangs oder der Komplexität nicht eignet. Sie werden dann entsprechend informiert.
Was ist, wenn ich nach der Nutzung von Dienstleistungen über JURCALL noch einen Rechtsanwalt benötige?
Ist eine weiterführende juristische Unterstützung notwendig, übernimmt auf Wunsch ein spezialisierter Rechtsanwalt Ihre Rechtsvertretung. Selbstverständlich bleibt Ihr Recht auf freie Anwaltswahl davon unberührt!
Bitte setzen Sie sich vorab mit der NRV Leistungsabteilung zur Prüfung Ihres Versicherungsschutzes in Verbindung.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung in jedem Fall alle Kosten, wenn ich einen Rechtsanwalt benötige?
Es gibt versicherte, nicht versicherte, aber auch nicht versicherbare Risiken. Um sicherzugehen, dass keine unerwarteten Kosten auf Sie zukommen, empfiehlt es sich, eine Kostenzusage direkt bei der NRV vor der Beauftragung Ihres Anwaltes zu erfragen. Telefonisch, per E-Mail, Fax oder per Post.
Dabei erfahren Sie auch, ob für Ihren Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, die bei der Beauftragung des Anwaltes ggf. von Ihnen getragen werden muss.
Allgemeine Hinweise zu den Dienstleistungen
JURCALL vermittelt die angebotenen Dienstleistungen, die von unabhängigen Dienstleistern erbracht werden.
Aus diesem Grund übernimmt JURCALL keine Haftung im Zusammenhang mit einer Nicht- oder Schlechterfüllung der Dienstleistung. Für die Leistungen und deren Inhalt ist allein der Dienstleister verantwortlich.
JURCALL ist berechtigt Dienstleistungen auch ohne vorherige Information generell oder teilweise einzustellen und die Dienstleister zu wechseln.