Information zur Bararierefreiheit gemäß § 14 BFSG i.V.m. Anlage 3

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der JURCALL GmbH, Augustaanlage 25, 68165 Mannheim, einem Unternehmen der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft (NRV), erreichbar unter www.jurcall.de.

Die JURCALL GmbH setzt sich für die digitale Barrierefreiheit ihrer Inhalte und Services ein.

Rechtsgrundlagen

Die JURCALL GmbH unterliegt dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht überführt, sowie der darin genannten Norm EN 301 549 (V 3.2.1).

Zur praktischen Umsetzung orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 mit der Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Anforderungen

Mit Inkrafttreten des BFSG hat die JURCALL GmbH umfassende Maßnahmen gestartet, um die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote zu fördern. Folgende Funktionen wurden bereits optimiert durch die Integration der Software DIGIaccess, mit Optionen zur Kontrasterhöhung, Schriftgrößenanpassung, Screenreader-Kompatibilität und Tastaturnavigation.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte sind gegenwärtig noch nicht vollständig barrierefrei, da eine kurzfristige Umsetzung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre (§ 17 Abs. 1 S. 1 BFSG). Dazu zählen insbesondere:

  • Vereinzelte nicht ausreichende Kontrastverhältnisse, die durch DIGIaccess aber manuell anpassbar sind,

  • Fehlende Textalternativen,

  • Unvollständige Beschriftungen von Formularfeldern,

  • Nicht barrierefreie PDF-Dateien,

  • Unzureichende HTML-Struktur.

 

Wir arbeiten kontinuierlich an der Identifizierung und Optimierung von Barrieren.

Feedback zur Barrierefreiheit

Ihre Hinweise helfen uns, unser digitales Angebot für alle Nutzer:innen zugänglicher zu gestalten.

Kontaktstelle für Barrierefreiheit:
JURCALL GmbH
Augustaanlage 25
68165 Mannheim
E-Mail: info@jurcall.de
Telefon: +49 621 4204-555

Durchsetzung & Schlichtung

Marktüberwachung nach BFSG

Ab dem 28. Juni 2025 überwacht die Einhaltung der BFSG-Vorgaben die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Bis zur vollständigen Einrichtung können Hinweise oder Beschwerden an folgende Übergangsstelle gerichtet werden:


MLBF c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt


Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Tel: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de


Versicherungsombudsmann


Unabhängig davon steht Ihnen für Streitfragen rund um unsere Dienstleistungen auch der Versicherungsombudsmann e. V. zur außergerichtlichen Streitbeilegung zur Verfügung:


Postfach 080632
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de 


Dieser Erklärung wurde erstellt am 21.03.2025 und zuletzt aktualisiert am 01.07.2025

 

JURCALL GmbH

Ein Unternehmen der Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft

Augustaanlage 25
68165 Mannheim

Schlichtungsverfahren

Falls Sie mit unserer Rückmeldung nicht zufrieden sind oder keine Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich gemäß § 10 Abs. 1 L-BGG an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wenden.


Falls das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist antwortet oder Sie mit der Antwort nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) anzurufen.


Kontakt zur Schlichtungsstelle:
Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR)
Schlichtungsstelle
Adresse: Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

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