Bevor es zu spät ist: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Haben Sie bei der NRV den XXL-Baustein zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26 a) oder zum Privat- und Berufs-Rechtsschutz (§ 25 a) oder zum Rechtsschutz 50 Flex (§ 30 a) versichert, erhalten Sie von der über JURCALL vermittelten Partnerkanzlei eine kostenfreie Beratung und die, während der Vertragsdauer, einmalige Erstellung der entsprechenden Dokumente für Sie und Ihren Lebenspartner/in
Wussten Sie, dass
- die Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung in 2014 fast 25 Milliarden Euro betrugen?
- Fast 2,6 Millionen Menschen ihre Pflegeversicherung brauchen?
- Jedes Jahr rund 300.000 deutsche Bürger an Demenz erkranken?
- Über 40.000 Bürger derzeit im Koma liegen?
Oder dass
- Ehepartner und/oder Kinder nicht automatisch die Betreuung übernehmen, wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird?
- bereits 1,35 Millionen Bundesbürger unter rechtlicher Betreuung leben?
- Fremdbestimmung in über 92% dieser Fälle passiert?
(Quelle: Ratgeber Pflege, Ausgabe 01-2014, Herausgeber: Klaus Barde, Verlag: BHM GmbH)
Was ist eine Patientenverfügung:
In der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Handlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn die eigene Entscheidungfähigkeit eingeschränkt ist, zum Beispiel im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit, ähnlicher Krankheitsbilder oder eines Unfalls.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mithilfe einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine oder mehrere Personen, sogenannte Bevollmächtigte, Sie in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten, wenn Sie zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst entscheiden können.
Wo kommen diese Dokumente zum Einsatz?
- Durchsetzung der Patientenverfügung
- Pensions- oder Rentenangelegenheiten
- Regelungen zum Aufenthalt: Kliniken/Pflegeheime
- Verträge schließen oder beenden
- Post- und Fernmeldegeheimnis, insbesondere Email-Konten und soziale Netzwerke
Für viele steht das Thema erstmals an, wenn Sie mit Ihren Eltern besprechen, wer sich um sie später kümmern soll.
Aber warum? Vorsorge ist nicht nur ein Thema ab 50+!
Auch junge Menschen kann es jederzeit treffen!
Also holen Sie Ihre Kinder mit an den Tisch!
Wie erhalte ich meine Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht?
Sie haben den XXL-Baustein zum § 26, § 26 oder § 30 versichert?
So ist der generelle Ablauf für eine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht:
- Sie rufen bei JURCALL an unter 0621 490 977 20
- JURCALL vereinbart mit Ihnen einen Telefontermin an welchem Sie angerufen werden
- Termine:
- Montag und Mittwoch: 09:00 Uhr – 11:40 Uhr
- Dienstag und Donnerstag: 16:00 Uhr – 17:40 Uhr
- Eine unabhängige Anwaltskanzlei ruft Sie zum vereinbarten Termin an und berät Sie zu den Themen Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht.
- Spätestens 3 Wochen nach dem Telefontermin erhalten Sie die individualisierten Unterlagen per Post.
Weitere Leistungen unserer Anwälte
Registrierung der Verfügungen beim Zentralen Vorsorgeregister bzw. |
75,00€ |
als Paketpreis für Ehegatten |
120,00€ |
Aktualisierungsservice bei gesetzlichen Änderungen oder bei Änderungswünschen des Verfügenden (nur bei Bedarf, keine laufende Jahrespauschale, der Anwalt kommt aktiv auf Sie zu und informiert Sie) |
Bis max. 100,00 € |
Änderung Anschrift, bzw. Name |
25,00€ |
Inhaltliche Anpassung |
60,00€ |
Erstellung von Sorgerechtsverfügungen |
75,00€ |
Erstellung von Generalvollmachten |
auf Anfrage |
Sie haben das Produkt All-In Dynamik versichert?
- Sie rufen bei JURCALL an unter 0621 490 977 20
- JURCALL schickt Ihnen Ihren Freischaltcode für Ihre Registrierung bei unserem digitalen JURCALL Vorsorge-Assistent
- Nach Ihrer Registrierung können Sie schnell und einfach Ihre Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht erstellen und herunterladen.
- Wir empfehlen Ihnen die Dokumente im zentralen Vorsorgeregister zu registrieren unter www.vorsorgeregister.de