Häufige Fragen
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu JURCALL.
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Dienstleistungen über JURCALL
Damit Ihr Rechtsproblem möglichst schnell und unkompliziert gelöst werden kann, vermittelt JURCALL verschiedene Dienstleistungen, die von unabhängigen Dienstleistern erbracht werden.
Welche Dienstleistungen zur Verfügung stehen, finden Sie hier.
Wer kann JURCALL nutzen?
Alle über Ihren aktiven Rechtsschutzversicherungsvertrag bei der NRV versicherten Personen.
Ab wann kann ich die Dienstleistungen überJURCALLin Anspruch nehmen?
Was kosten mich die Dienstleistungen über JURCALL?
Für Sie als Kunde der NRV werden die Kosten der vermittelten Dienstleistungen immer übernommen.
Hat die Nutzung der vermittelten Dienstleistungen über JURCALL Einfluss auf meinen NRV-Rechtsschutzversicherungsvertrag?
Grundsätzlich belasten die vermittelten Dienstleistungen Ihren NRV-Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht. Lediglich bei der Onlineberatung werden die Kosten im Rahmen eines Schadenfalls berücksichtigt.
Kann ich alle Dienstleistungen über JURCALL uneingeschränkt in Anspruch nehmen?
Was ist, wenn ich nach der Nutzung von Dienstleistungen über JURCALL noch einen Rechtsanwalt benötige?
Bitte setzen Sie sich vorab mit der NRV Leistungsabteilung zur Prüfung Ihres Versicherungsschutzes in Verbindung.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung in jedem Fall alle Kosten, wenn ich einen Anwalt benötige?
Allgemeine Hinweise zu den Dienstleistungen
Aus diesem Grund übernimmt JURCALL keine Haftung im Zusammenhang mit einer Nicht- oder Schlechterfüllung der Dienstleistung. Für die Leistungen und deren Inhalt ist allein der Dienstleister verantwortlich.
JURCALL ist berechtigt Dienstleistungen auch ohne vorherige Information generell oder teilweise einzustellen und die Dienstleister zu wechseln.